Martin Wagner
c/o Schwarzwälder Bote
Kirchtorstr. 14
78727 Oberdorf
Berichterstattung von Herrn Buckenmaier über die Kreistagssitzung am 16.12.2019
Sehr geehrter Herr Wagner,
ich weiß, dass Herr
Buckenmaier schon mehrere Schreiben wegen seiner unsachgemäßen
Berichterstattung erhalten hat.
Herr Buckenmaier greift in seinem Kommentar Herrn
Prof. Dr. Handel massiv und unsachgemäß an. Wenn ein Kreisrat, der zudem noch
Chefarzt und stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist, auf die
Planungsmängel beim Krankenhausneubau hinweist, dann wird ihm Befangenheit
unterstellt, obwohl das Regierungspräsidium dies ausdrücklich verneint hat,
soweit es nicht um ihn persönlich geht. Wäre eine Befangenheit vorliegend,
müsste man jedem Bürgermeister im Kreistag das Wort verbieten, wenn es um die
Kreisumlage geht. Aber in dieser Frage ist dieser Personenkreis im Kreistag
fast nicht zu bremsen. Dies hat Herr Buckenmaier aber noch nie gefordert.
Trotz der bestehenden
Bedenken wurde die Vorlage zur Abstimmung gestellt, nachdem der Erste
Landesbeamte Dr. Wiehe ein Ende der Diskussion gefordert hat. Man muss sich
schon fragen, ob diese medienwirksame Reaktion gerechtfertigt war. Eindeutig
nein, denn es werden Fakten verdreht.
Man weiß heute — insb. nach den Stellungnahmen und Veranstaltungen der verpönten „besserwisserischen“ BI und den niedergelassenen Ärzten -, die Annahmen in 2015 waren falsch und die Beschlusslage muss korrigiert werden. Eine Erkenntnis zu der man aber erst 2018 kam. Dies ist — entgegen der Intervention von Herrn Dr. Wiehe — beim Staat kein langer Planungs- und Entscheidungszeitraum. Die Intervention führte aber zum Erfolg, denn der Kreistag stimmte der Beschlussvorlage ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen zu. Von Herrn Buckenmaier wird Dr. Wiehe ausdrücklich dafür gelobt, gelobt, weil ihm wegen der jahrelangen und langwierigen Diskussion über das Calwer Krankenhaus der „Kragen geplatzt“ ist.
Die völlig unnötigen und substanzlosen Attacken von
Herrn Buckenmaier erhärtet den Slogan von der Lügenpresse. Die Presse ist nicht
die vierte Gewalt in unserem Staat! Deswegen sind mehr Recherche und
Objektivität von Nöten. Es spricht schon Bände, wenn der Redakteur einen Redner
einer falschen Fraktion zuordnet, so wie das bei Dr. Zoufaly geschehen ist. Im
Übrigen gab es in den Artikeln des Schwarzwälder Boten keinen Hinweis zur
Stellungnahme von Dr. Plappert für die CDU-Fraktion. Das passte anscheinend
nicht in das Konzept von Herrn Buckenmaier.
Einen solchen Journalismus, der durch die Herren Buckenmaier und S. Bernklau seit Jahren gepflegt wird, kann man schlicht nur als Gefälligkeitsjournalismus bezeichnen. Es wäre zu begrüßen, wenn die Chefredaktion des Schwarzwälder Boten die Gründe hinterfragen würde. Diese dürften — wie fast immer — sehr trivial sein. Schließlich berichten diese Herren fast exklusiv über Vorhaben des Landrats, des Landkreises und der Kreistagssitzungen.
Ich
beabsichtige diesen Brief auf der Homepage und der Facebookseite der BI
Krankenhaus Calw zu veröffentlichen. Vorher möchte ich Ihnen aber Gelegenheit
zu einer Stellungnahme geben.
Mit
freundlichen Grüßen
Prof. Bernd Neufang
Antwort von Herrn Wagner am 3.1.2019
Sehr geehrter Herr Prof. Neufang,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Es
freut mich, dass Sie sich nicht nur engagiert an der Klinik-Debatte beteiligen,
sondern auch aufmerksam und kritisch unsere Berichterstattung verfolgen.
Gestatten Sie mir eine Anmerkung:
Bei allen Unterschieden in der Beurteilung unserer Berichterstattung sollten
Sie mit dem Vorwurf der Lügenpresse vorsichtig sein, da er einen der
Grundpfeiler unseres demokratischen Gemeinwesens, nämlich die Pressefreiheit,
in Frage stellt. Daran kann Ihnen, lieber Herr Prof. Neufang, nicht wirklich
gelegen sein.
Ihren Leserbrief zum Klinikbeschluss
planen wir in unserer morgigen Ausgabe zu veröffentlichen.
Freundlicher Gruß
Martin Wagner
Ressortleitung Lokales
Antwort am 4.1.2019
Sehr geehrter Herr Wagner,
zuerst
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich
denke, wenn Herr Buckenmaier den § 6 LPG Baden-Württemberg und die
Standesrichtlinien (vgl. Löffler, Pressegesetz, BT Standesrichtlinien Rz. 13)
verinnerlicht hätte, wäre der Brief so nicht notwendig gewesen.
Im
Übrigen ist der Begriff „Lügenpresse“ ein Unwort des Jahres 2018
gewesen. Seine Wortschöpfung beruht wohl auf dem Empfinden vieler Bürger.
Der
Leserbrief wurde heute veröffentlicht. Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Bernd Neufang