Spenden

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Die BI ist vom Finanzamt Calw als gemeinnützig anerkannt (StNr. 45068/18156), und damit sind Spenden steuerrechtlich als Sonderausgaben (§ 10b EStG) abzugsfähig.


Bei Spenden bis 300 € genügt zur Abzugsfähigkeit die Buchungsbestätigung der Bank (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStDV). Dies ist ggf. der Kontoauszug mit dem Überweisungsträger oder der von der Bank bestätigte Überweisungsträger.


Bei höheren Spenden erstellt Ihnen die BI automatisch eine Spendenbescheinigung.





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